Häusliche Begleitung durch geschulte Ehrenamtliche

Wenn Sie zu Hause eine/n Angehörige/n mit Demenz versorgen oder betreuen, sind Sie häufig rund um die Uhr beschäftigt. Alltägliche Notwendigkeiten, z.B. der eigene Arztbesuch, Behördengänge und Besorgungen werden auf die lange Bank geschoben, weil man schlecht von zu Hause wegkommt und die Betroffene/ den Betroffenen nicht alleine lassen möchte.

Auch Nachbarn, Freunde oder Verwandte trauen sich oft nicht einzuspringen, wenn sie zu wenig über Demenzerkrankungen und den Umgang mit den Betroffenen wissen.

Die Alzheimer Gesellschaft München hat einen Kreis von Ehrenamtlichen aufgebaut, die Menschen mit Demenz regelmäßig (1–2x wöchentlich) besuchen.

Sie werden in einer 40-stündigen Schulung auf die Begleitung von Menschen mit Demenz im ambulanten Bereich vorbereitet und fortlaufend fachlich begleitet.

Während ihrer Einsätze beschäftigen sich die Ehrenamtlichen mit den Betroffenen und aktivieren sie entsprechend ihrer Fähigkeiten und Interessen.

Unsere Ehrenamtlichen können folgende Aktivitäten mit Ihrem/Ihrer Angehörigen unternehmen:

•       Spaziergänge (z.B. auch zum Friseur oder Friedhof)

•       Museums- oder Cafébesuch

•       Gespräche

•       Gesellschaftsspiele

•       kleiner gemeinsamer Einkauf

•       gemeinsames Kuchenbacken etc.

 

Unsere Ehrenamtlichen übernehmen keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Für den Besuch der Ehrenamtlichen wird Ihnen pro Einsatzstunde 13 Euro (bzw. 11 Euro für Mitglieder der AGM) in Rechnung gestellt.

Da unser Angebot als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a SGB XI anerkannt ist, können Menschen mit einem Pflegegrad den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich für den Besuch der/des Ehrenamtlichen in Anspruch nehmen.

Gerne informieren wir Sie unverbindlich über diese Form der Unterstützung.
>>Flyer Begleitung von Menschen mit Demenz durch geschulte Ehrenamtliche (im Download-Bereich)

Neben der Alzheimer Gesellschaft München führen auch andere soziale Einrichtungen der Altenhilfe und -beratung anerkannte Helferkreise nach § 45 a SGB XI.

>>Adressen anerkannter Helferkreise (im Download-Bereich unter Adressen und Informationen - "Ehrenamtliche Betreuung und Begleitung...)

 

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