12. Haben Menschen mit Demenz einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung?

Tritt der Pflegefall ein, haben Pflegebedürftige die Wahl: Sie können sich für  Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste (Pflegesachleistungen), die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden, entscheiden oder Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Wege der Kostenerstattung bestimmte nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote ("Angebote zur Unterstützung im Alltag" nach § 45 a SGB XI) zu nutzen, um im Alltag Unterstützung zu erhalten.

Ob und wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab und wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen festgestellt. Für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 ist nicht die Diagnose entscheidend, sondern wie hoch der individuelle Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen ist. Diesen mit einem Pflegetagebuch zu dokumentieren, kann für die Einstufung durch den externen Gutachter von Vorteil sein.

Mehrere Reformen der Pflegeversicherung haben die Leistungen für Versicherte in den letzten Jahren verbessert. Neben einer Anhebung der Leistungsbeträge und der Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes werden nun Menschen mit Demenz in gleicher Form berücksichtigt wie körperlich pflegebedürftige Personen.

Die sogenannten "Angebote zur Unterstützung im Alltag" ermöglichen u.a. Einsätze von geschulten freiwilligen Helferinnen und Helfern oder den Besuch von Betreuungs- und Aktivierungsgruppen.

Aktuelle Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung gibt das Bundesministerium für Gesundheit unter folgendem Link:

www.bmg.bund.de/themen/pflege.html

Weitere Informationen enthält die Broschüre "Leitfaden zur Pflegeversicherung" der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. sowie eine aktuelle Information zu den Änderungen in der Pflegeversicherung ab 2017:
https://www.deutsche-alzheimer.de/ueber-uns/aktuelles/artikelansicht/artikel/neues-infoblatt-zu-den-regelungen-der-pflegeversicherung-ab-1-januar-2017.html

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