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Als Mitglied haben Sie teil an unseren vielfältigen Angeboten und erhalten regelmäßig neueste Informationen, z.B. vierteljährlich das "Alzheimer Info". Aktuelle Informationen, z.B. kurzfristige Hinweise auf Veranstaltungen, Fernsehsendungen oder Pressemeldungen können Sie unserem Newsletter entnehmen (siehe unten).

Als förderndes Mitglied haben Sie die Gewissheit einer kontinuierlichen Unterstützung. Gleichzeitig machen Sie durch Ihren Beitrag unsere Arbeit erst möglich.

Sie können uns über Ihren monatlichen Förderbeitrag widerruflich eine Einzugsermächtigung erteilen.

Der jährliche Mitglieds(mindest)beitrag beträgt für ordentliche und fördernde Mitglieder laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14. April 2016

  50,00 EUR (für natürliche Personen)
Ehrenamtlich bei der Alzheimer Gesellschaft München tätige Personen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50%.

200,00 EUR (für juristische Personen)

 

>> Antragsformular zum Download - einfach ausdrucken, ausfüllen und absenden!

Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts zum 1.1.2007 wurde die Möglichkeit des vereinfachten Zuwendungsnachweises für Mitgliedsbeiträge und Spenden (für Beträge bis 200 EUR) an gemeinnützig anerkannte Vereine geschaffen. Reichen Sie entsprechende Zahlungsbelege zusammen mit dem von uns vorbereiteten Beleg über die Gemeinnützigkeit der Alzheimer Gesellschaft München e.V. bei Ihrem Finanzamt ein.

>> Vereinfachter Zuwendungsnachweis (Mitgliedsbeitrag) zum Download
 

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