Testamentsspenden


„Was wir für uns getan haben, stirbt mit uns; was wir für andere getan haben, das bleibt und ist unsterblich.“ Albert Pike

 

Die Frage „Was bleibt, wenn ich gehe?“ bewegt irgendwann jeden Menschen. Wir alle möchten gerne nach unserem Tod etwas Bleibendes hinterlassen

Das Testament bietet eine Möglichkeit, über das Leben hinaus Gutes zu tun. Hier können wir Menschen begünstigen, die uns wichtig sind, oder auch Organisationen, deren Werte wir teilen.

Durch eine Testamentsspende zugunsten der Alzheimer Gesellschaft München e.V. können Sie ganz konkret Gutes tun. Als gemeinnützige Organisation sind wir dringend auf Spenden angewiesen, um unsere Angebote langfristig aufrecht zu erhalten. Helfen Sie uns, dass wir weiterhin helfen können. 

Ihr Vorteil: Gemeinnützige Organisationen sind im Falle eines Vermächtnisses oder eines Erbes von der Erbschaftssteuer befreit. Das Vermögen, das Sie der Alzheimer Gesellschaft München e.V. über Ihr Testament hinterlassen, kommt daher ohne Abzüge dem zugedachten Zweck zugute. Erben selber können einen Teil der Steuer sparen, wenn sie von ihrem Erbe an eine gemeinnützige Organisation weiterschenken.

Einzelheiten zur der Testamentsspende sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Notar Ihres Vertrauens besprechen. 

Weitere Informationen zur Alzheimer Gesellschaft München e.V. geben wir gerne mündlich oder schriftlich an Sie oder Ihre Berater weiter. Auch den Jahresbericht über unsere Gesellschaft und unser Wirken stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Google Analytics« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Dafür verwenden wir unterschiedliche Cookies. Sie können die Nutzung dieser per Klick auf „Konfigurieren“ einstellen, andernfalls speichern wir die aktuellen Einstellungen für 12 Monate.