7. An welche Entscheidungen und Vorsorgemaßnahmen sollte
nach der Diagnosestellungen gedacht werden?
Sobald die Diagnose feststeht, sollte der Betroffene die Möglichkeit nutzen, noch selbst über seine Zukunft zu bestimmen. So können Willenserklärungen, Vollmachten und Vorausverfügungen verfasst werden, die gewünschte oder nicht gewünschte ärztliche Maßnahmen, eine nötig werdende Pflege und Betreuung oder die Verwaltung von Vermögen betreffen.
Tritt die Erkrankung frühzeitig auf, so muss über eine Beendigung der Berufstätigkeit nachgedacht werden, da diese meist eine Überforderung und zusätzliche Belastung für den Betroffenen darstellt. Auch das verantwortliche Führen eines Fahrzeuges ist infolge der Erkrankung nicht mehr gewährleistet. Auch wenn sich der Patient nur schwer vom Autofahren abbringen lässt, ist es wichtig, nicht nur ihn selbst, sondern auch andere Menschen vor Unfällen und Gefährdungen zu schützen.
Im weiteren Verlauf der Erkrankung ist zu prüfen, ob Leistungen der Pflegeversicherung oder andere finanzielle Hilfen (z.B. Schwerbehinderten-Ausweis) in Anspruch genommen oder beantragt werden können.
Muster für die Erstellung der entsprechenden Dokumente finden sich u.a. in einer Zusammenstellung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die auch als Grundlage für bundeseinheitliche Formulare dient. Die Broschüre mit dem Titel: "Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung" kann über den Buchhandel bezogen werden (ca. 4 EUR, 34 S., ISBN 3-406-52440-0) und steht als download zur Verfügung unter: www.justiz.bayern.de
Damit die Dokumente im Ernstfall gefunden werden, können Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Datenbank des Zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer dokumentiert werden. Dies ist nicht nur für notariell erstellte Vollmachten möglich, sondern auch für privat erstellte Dokumente. Die Registrierung übernimmt ein Notar. Gebühr für das Register: 10–20 EUR.
Nähere Informationen: www.vorsorgeregister.de