6. Wann und wie läßt sich die Alzheimer-Krankheit diagnostizieren?

Nach wie vor ist es nicht ganz einfach, die Alzheimer-Krankheit frühzeitig zu diagnostizieren. Die wichtigsten Warnzeichen sind deutliche Veränderungen im Alltagsverhalten, die auch nahestehenden Bezugspersonen auffallen.

Der Arzt kann heute jedoch mit einfachen Testverfahren und Untersuchungsmethoden eine relativ sichere Diagnose stellen. Sie ist in über 80% der Fälle zutreffend. Eine sorgfältige Diagnose umfaßt eine körperliche und psychiatrische Untersuchung, psychologische Tests, Laboruntersuchungen und bildgebende Verfahren (z.B. Computer-Tomographie). Besonders wichtig ist das Gespräch mit dem Betroffenen und seinen Angehörigen. Diagnostische Untersuchungen werden von erfahrenen Ärzten und Psychologen durchgeführt, ferner in Gedächtnissprechstunden ("Memory Kliniken") von Krankenhäusern. Eine 100%ige Klarheit über das Vorliegen einer Alzheimer-Krankheit gelingt auch heute erst durch eine Untersuchung von Hirngewebe nach dem Tod eines Patienten.

Die Diagnose ist wichtig, um Klarheit über den Hintergrund dieser Veränderungen zu erhalten. Störungen des Gedächtnisses und des Denkvermögens können verschiedene, auch behandelbare Ursachen haben, z.B. eine Depression, Schilddrüsenunterfunktion oder Wirkungen bestimmter Medikamente. Da es inzwischen Fortschritte bei der Behandlung verschiedener Demenzerkrankungen gibt, ist es wichtig zu differenzieren. Bei einer Alzheimer-Krankheit bestehen andere Behandlungsmöglichkeiten als bei Hirnleistungsstörungen, die durch eine Mangeldurchblutung hervorgerufen werden. Patienten im leichtgradigen Krankheitsstadium brauchen eine andere Behandlung als Patienten im mittleren oder fortgeschrittenen Stadium. Schließlich ist die medizinische Diagnose die Voraussetzung dafür, dass der Patient und seine Familie die Zukunft planen und zu gegebener Zeit die notwendigen Entscheidungen treffen können.

Immer wieder wird gefragt, ob Betroffenen die Diagnose mitgeteilt werden solle. Grundsätzlich hat jeder Patient Anspruch darauf, über seine Diagnose aufgeklärt zu werden. Ebenso hat er aber das Recht, die Diagnose nicht mitgeteilt zu bekommen. Im Gespräch mit dem Arzt muss daher individuell geklärt werden, was und wieviel ein Patient über seine Krankheit wissen möchte. Fast immer ist es zweckmäßig, die Angehörigen in die Aufklärung mit einzubeziehen. Dies sollte im Einverständnis mit dem Patienten geschehen. Bei Patienten, die nicht in der Lage sind, ein Aufklärungsgespräch zu verstehen und sich ein Urteil über Therapiemöglichkeiten zu bilden, kann die ärztliche Behandlung nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Betreuung erfolgen.

<<  Frage 5     zurück zur Themenübersicht       Frage 7 >>

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Google Analytics« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Dafür verwenden wir unterschiedliche Cookies. Sie können die Nutzung dieser per Klick auf „Konfigurieren“ einstellen, andernfalls speichern wir die aktuellen Einstellungen für 12 Monate.