13. Was bedeutet die Einrichtung einer "gesetzlichen Betreuung"
für einen Menschen mit Demenz?
Das Betreuungsgesetz vom Januar 1992 löste das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsgesetz ab. Es hat den Vorteil, dass die betroffene Person ausschließlich in den Bereichen Unterstützung erhält, die selbst nicht mehr bewältigt werden können, z.B. Verwaltung des Vermögens. Eine "Entmündigung" ist heute nicht mehr möglich. Der Betreuer ist verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse des Betroffenen soweit wie möglich zu berücksichtigen.
Ausführliche Informationen enthält die Broschüre "Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen" der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.