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Neuregelungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht ab 1.1.2007

Vereinfachter Zuwendungsnachweis (Spendenquittung)

 

Für Spenden nach Katastrophen und für Kleinspenden ist sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis möglich. Die Obergrenze für solche Kleinspenden wurde mit der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts rückwirkend zum 1.1.2007 auf 200 Euro (bisher 100 Euro) erhöht. Statt der Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster genügt auch im Lastschriftverfahren die einfache Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Empfängerbeleg (vgl. § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStDV) als Nachweis für den Abzug von Zuwendungen aus. Die bisher erforderlichen zusätzlichen Angaben in der Lastschrift (Angaben zum begünstigten Zweck und zur Steuerbefreiung des Empfängers, bisheriger 2. HS. in § 50 Abs. 2 Satz 3 EStDV) sind entbehrlich.


Für Spendenaufrufe bringt die neue Obergrenze Vereinen eine deutliche Erleichterung: Sie können Spendenbriefe verschicken, denen Sie einen entsprechenden Überweisungsvordruck beilegen, der dann bis 200 Euro als Spendenquittung ausreicht. Durch die neue Höchstgrenze wird dabei künftig in mehr Fällen die Ausstellung eine Zuwendungsbescheinigung und damit zusätzlicher Verwaltungsaufwand entfallen. Auf dem Überweiser-Abschnitt bzw. Durchschlag der Überweisung sollte Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag, die Nummer des Freistellungsbescheides des Empfängers und angegeben werden, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.


Noch nicht ganz geklärt ist, ob auch ein selbst erstellter Online-Banking-Ausdruck als Nachweis ausreicht. Jedenfalls sollte aus ihm Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag sowie der Buchungstag ersichtlich sein. Zusätzlich sollte der Spender den Vordruck des Vereins aufbewahren. Im Zweifelsfall kann der Finanzamt einen förmlichen Zuwendungsnachweis verlangen.

 

Einen Beleg der Alzheimer Gesellschaft München e.V. mit Hinweis auf ihre Gemeinnützigkeit und Angaben zum aktuellen Freistellungsbescheid (Dateiname: Vereinfachter Zuwendungsnachweis: Beleg für Spenden bis 200 EUR) finden Sie  >> hier.

 

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