Wenn Sie zu Hause einen demenzkranken Menschen versorgen oder betreuen, sind Sie häufig rund um die Uhr beschäftigt. Alltägliche Notwendigkeiten, z.B. der eigene Arztbesuch, Behördengänge und Besorgungen werden auf die lange Bank geschoben, weil man schlecht von zu Hause wegkommt, den Erkrankten nicht alleine lassen möchte. Auch Nachbarn, Freunde oder Verwandte trauen sich oft nicht einzuspringen, weil sie zu wenig über Demenzerkrankungen und den Umgang mit den Erkrankten wissen.
Die Alzheimer Gesellschaft München hat einen Kreis engagierter und ausgebildeter Helferinnen und Helfer aufgebaut. Diese besuchen die Demenzkranken zu Hause, beschäftigen sich mit ihnen und können Ihnen als Angehörigen damit ein wenig persönlichen Freiraum verschaffen. Unsere HelferInnen übernehmen keine pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Der Helferkreis der Alzheimer Gesellschaft München ist nach § 45 c SGB XI als niedrigschwelliges Angebot offiziell anerkannt, d.h. alle HelferInnen haben eine mindestens 40-stündige Schulung zur Vorbereitung erhalten und werden während ihrer Einsätze fachlich begleitet.
Aufwandsentschädigungen für den Einsatz von HelferInnen bei häuslicher Pflege können von den Pflegekassen auf Antrag bis zu einem Betrag von maximal 2.400 EUR pro Jahr erstattet werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte einen dauerhaft erhöhten Bedarf an allgemeiner Betreuung und Begleitung hat. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen, über die der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) nach Prüfung der Kriterien des § 45 a SGB XI entscheidet. Seit dem 1.7.2008 können auch die Versicherten Leistungen erhalten, deren festgestellter Pflegebedarf nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht.
Gerne informieren wir Sie völlig unverbindlich über diese Form der Unterstützung.
Neben der Alzheimer Gesellschaft München führen auch andere soziale Einrichtungen der Altenhilfe und -beratung anerkannte Helferkreise nach
§ 45 c SGB XI.
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